Sie haben eine Immobilie, egal ob Wohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus oder ein gewerbliches
Objekt und wollen wissen, welche Möglichkeiten es zur Energieeinsparung gibt, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll wären oder brauchen einen Energieausweis?
Bausachverständiger für die Sanierungsplanung und Energieberatung aus München.
Die Sanierungsberatung, Energieplanung und Erstellung von
Energieausweisen
Die Bauaufgaben und Bauabwicklungen haben sich gegenüber früher fast vollständig geändert. Während früher
Wohnungsbauvorhaben von Architekten und Ingenieuren individuell nach den Vorstellungen der Bauherren geplant wurden, werden heute Wohnhäuser und Wohnungen fast ausschließlich, wie von der
Stange, aus Katalogen ausgesucht und schlüsselfertig gekauft. Seit nunmehr über vierzig Jahren ist das Bauen im Bestand ein erklärtes Ziel vieler Investoren, überwiegend aus steuerlichen
Gründen. Öffentliche oder private Verwaltungen wollen bestehende Gebäude modernisieren oder umnutzen. Es gibt zu wenige altbauerfahrene Planer, weder Architekten noch Bauingenieure werden für
diese Aufgaben ausgebildet, dieser Fachbereich ist für die Studenten unattraktiv, für die Hochschulen uninteressant.
Bauaufträge einschließlich Planungs- und Überwachungsleistungen werden an Generalunter- oder
Generalübernehmer zum Pauschalfestpreis vergeben. Die notwendigen Werk- und Detailplanungen sowie Tragwerksplanung und Planungen der Technischen Ausrüstung liegen zu diesem Zeitpunkt nicht
vor. Wer stellt ohne Eigeninteresse fest, ob die Planungsinhalte den Investorenvorstellungen und Vertragsinhalten entsprechen, Bestandsbauten für die neue Nutzung geeignet sind? Wer prüft, ob
die Planungen gebäudeverträglich sind? Wer kann die Bauherren oder Investoren seriös und völlig unabhängig beraten? Erfahrene unabhängige Sachverständige. Liegen die Fehler ausschließlich bei
den Planern? Nein. Worauf sind also die Planungsmängel zurückzuführen? Auf viele Faktoren, wie in den Bauschadensberichten der Bundesregierungen eindrucksvoll, jedoch auch leider überwiegend
ohne Resonanz, begründet.
Zweck des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die Einsparung von Energie in Gebäuden mit dem Ziel, die
energiepolitischen Ziele der BRD, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, zu erreichen. Die Anforderungen der GEG gelten für Gebäude, soweit sie unter Einsatz
von Energie beheizt oder gekühlt werden, und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden, soweit sie
unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Somit bezieht sich die Verordnung auf beheizte oder klimatisierte Gebäude. Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden bleibt
außer Acht. Wenn möglich, sollte immer ein Blower-Door-Test vor den Innenausbauarbeiten im Neubau durchgeführt werden. In Verbindung mit einer Wärmebildmessung stellt die
Luftdichtheitsprüfung eine kostengünstige und sehr effektive Möglichkeit dar, Leckagen und Schwachstellen zu orten.
Der Bausachverständige
Eine umfassende und fachlich fundierte Beratung garantiert die von uns angebotene Sanierungsberatung (in Form
eines Sanierungsfahrplans) und Kostenaufstellung für Ihre geplante Maßnahme, Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung. Ihr Sanierungsberater / Energieberater hilft Ihnen unter anderem bei
der energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes so, dass Sie auch das Bestmögliche aus der KfW-Förderung und Bafa-Förderung erhalten. Als Orientierungshilfe erhalten Sie dabei einen Überblick
über die Einsparpotentiale Ihrer Immobilie, den möglichen Einsatz regenerativer Energien und welche Fördermöglichkeiten für Sie eventuell in Betracht kommen. Was kostet Ihre Maßnahme? Wir
beantworten diese Frage professionell für den gesamten Hochbau- wie auch Tiefbausektor.