Bauabnahme - Wir sehen jeden Mangel und Schaden.


Bausachverständigenbüro in der Theodolindenstraße 95 in 81545 München

Festnetz   089 64167403

Mobil   0151 70152777

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Geprüfter Baugutachter München
Unabhängiger öffentlich anerkannter zertifizierter Bausachverständiger, Baugutachter in München Bayern für aussagekräftige Expertisen, Bauabnahmen, Baubegleitung, Bauleitung, Baumängel, Bauschäden, Beweissicherung, Hauskaufberatung, Immobilienkaufberatung
Anerkannter Bausachverständiger München
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Zertifizierter Bausachverständiger München


Vor dem Einzug steht die Abnahme eines Bauvorhabens. Sie ist die letzte Hürde am Ende der Bauabwicklung. Deren rechtliche Wirkungen dürfen Bauherren nicht unterschätzen.


Bausachverständiger für Bauabnahmen aus München.


Die Bauabnahme

  • Die Vorschrift des § 12 VOB/B regelt die Abnahme abgeschlossener Teile von Leistungen bzw. die förmliche Abnahme. Absatz 4 bestimmt u.a., dass jede Partei auf ihre Kosten einen Sachverständigen zur Abnahme hinzuziehen kann (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 VOB/B) und der Befund in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen ist (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 3 VOB/B). Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, weshalb sich aus einer Abnahmeerklärung heraus Rechtsfolgen ergeben - aus welchem Grund wir unter anderem die Hinzuziehung eines Bausachverständigen empfehlen.
  • Im Rahmen der Abnahmen soll gegenüber dem Auftragnehmer bestätigt werden, dass die Bauleistung an einem Bauvorhaben dem geschuldeten Vertragssoll entspricht und frei von wesentlichen Mängeln ist. Abweichungen vom Vertragssoll und Mängel sind im Rahmen der Abnahmen vorzubehalten, damit der Auftraggeber diesbezüglich gegenüber dem Auftragnehmer keine Anspruchsgrundlage verliert. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Abnahmeerklärung selbstverständlich weitergehende Regelungen und Vorbehalte, die in der Rechtsfolge als wesentlich eingeschätzt werden müssen.
  • Neben der Eindeutigkeit der Formulierung des Vertragssolls orientieren sich die Qualitätsanforderungen an den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst. Die Aufgabe des Sachverständigen, anhand der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entscheiden, ob ein Mangel vorliegt und somit die Abweichung der vertraglich festgelegten Soll-Beschaffenheit von der Ist-Beschaffenheit gegeben ist, ist grundsätzlich als problematisch einzuschätzen. Zum einen werden der Leistungsumfang und somit auch die überhaupt erst anwendbaren allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Vertrag definiert, zum anderen zeigen zahlreiche Entscheidungen, wie schwierig das Verhältnis des Mangelbegriffs zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist. Gleiches gilt für die Anforderungen nach dem Stand der Technik.

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Bauabnahmen in München

  • Die Bauabnahme aus München. Beim vereinbarten Termin werden die Art- und Weise der (geplanten) Ausführung überprüft. Dabei bewerten wir die Gesamtheit der Bauteile / des Bauwerks exakt nach den anerkannten Regeln der Technik und / oder Stand der Technik. Auf Wunsch können auch besondere Bauteile begutachtet werden. Unser Ziel ist dabei, dass nach Abschluss der Arbeiten das bestmögliche Ergebnis steht. Bei vorhandenen Mängeln / Schäden werden die Ursachen ermittelt und die weiteren Maßnahmen erläutert. Wir sehen dabei jeden Mangel und Schaden. Bei späteren Streitfällen kann dieser geprüfte Gutachter auch als sachkundiger Zeuge für das gerichtliche Verfahren benannt werden.

Fallbeispiel und Empfehlung aus der Praxis des Baugutachters und Bausachverständigen

  • Sachverständiger und Bauabnahme:
    • Das Werkvertragsrecht verpflichtet den Besteller eines Werks, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. In vielen gerichtlichen Verfahren geht es häufig um die Abnahme als zentralen Streitpunkt. Ist eine förmliche Abnahme nicht zustande gekommen, kann gegebenenfalls nach jahrelangen teuren Prozessen und vielen Sachverständigengutachten geklärt werden, ob das Werk abnahmereif war.
    • Vor dem Hintergrund der rechtlichen Regelungen im Bauvertragsrecht und Werkvertragsrecht ist die Durchführung einer Bauabnahme anzuraten. Welche Gründe sprechen aus Sicht unserem Baugutachter und Bausachverständiger für eine Bauabnahme?
    • Alle! Von allen beteiligten Seiten aus! Ohne Bauabnahme sollte aus Sicht unserer Gutachter kein Einzug in das fertiggestellte Bauobjekt stattfinden. Denn mit der Bauabnahme wird geprüft, ob der Besteller auch genau das bekommt, was er gekauft hat.
  • Erlebnisse aus der Praxis während Bauabnahmen:
    • Es gab auch Fälle, bei denen die Heizung nicht lieferbar war und zur Abnahme der Wohnung nur eine ausgeliehene Heizung installiert wurde.
    • In einem Fall musste der Gesamtauftrag eines frisch sanierten Einfamilienhauses erneut entkernt werden, da alle Gewerke die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hatten. Die Sanierung erfolgte erneut.
    • Es kam auch mal vor, dass ein Gebäude etwa fünf Meter zu weit vom Geplanten platziert wurde. Für die geplante Sonnenterrasse war nun nicht der gewünschte Platz vorhanden. Hier hätte eine Baubegleitung zum gewünschten Ziel geführt, jedoch wurde dies im Vorfeld leider nicht bedacht.

Handeln Sie bedacht. Gerne können Sie uns bei Fragen kontaktieren, rund um das Thema Abnahme, Vorbegehung, Bauabnahme, u.v.m.

Den Einsatz unserer Ausbildung, Erfahrung und unsere stets professionelle Arbeit können wir Ihnen garantieren.

Ihr Baugutachter, Bausachverständiger und Immobiliensachverständiger München, [3SIGN] Gutachten.


Einzugsgebiet / Wirkungskreis

In folgenden Orten in München können Sie mit unserer Hilfe im Bereich Baugutachten und der Bauabnahme rechnen:

Allach-Untermenzing, Altstadt-Lehel, Aschheim, Aubing-Lochhausen-Langwied, Au-Haidhausen, Aying, Baldham, Baierbrunn, Berg am Laim, Bogenhausen, Brunnthal, Dachau, Eichenau, Feldkirchen, Feldmoching-Hasenbergl, Fürstenfeldbruck, Gauting, Garching bei München, Germering, Gilching, Gräfelfing, Grasbrunn, Gröbenzell, Grünwald, Haar, Hadern, Harlaching, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ismaning, Karlsfeld, Kirchheim bei München, Laim, Lochhausen, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maisach, Mammendorf, Maxvorstadt, Milbertshofen-Am Hart, Moosach, Neuaubing, Neubiberg, Neuhausen-Nymphenburg, Neuried, Obergiesing-Fasangarten, Oberhaching, Oberschleißheim, Olching, Ottobrunn. Pasing-Obermenzing, Planegg, Poing, Puchheim, Pullach im Isartal, Putzbrunn, Ramersdorf-Perlach, Sauerlach, Schäftlarn, Schwabing-Freimann, Schwabing-West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling-Westpark, Sulzemoos, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried, Forstenried, Solln, Trudering, Riem, Unterföhring, Untergiesing, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten, Weßling.